Bauschadstoffe und Innenraumschadstoffe oder: Bei Sanierungsvorhaben an die eigene Gesundheit denken

Schadstoffe – nomen est omen – heißen nicht nur so, sie schaden tatsächlich. Sie schaden der Gesundheit von Mensch und Tier, wenn diese mit den Stoffen oder den Partikeln in Berührung kommen.

Sie schaden dem Verkaufswert der Immobilie, in der sie (möglicherweise) vorkommen. Sie stellen ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko für den Verkäufer dar, denn dieser muss bei begründetem Verdacht auf Schadstoffvorkommen im Gebäude die Kaufinteressenten ungefragt darauf hinweisen. Tut er das nicht, muss er möglicherweise – auch noch Jahre nach dem Eigentumsübergang- die Kosten der Schadstoffsanierung übernehmen, Wertminderungsausgleich zahlen oder die Immobilie nach Jahren noch zurücknehmen. Die Rechtsprechungstendenzen laufen aktuell in diese Richtung. Schadenersatzforderungen gegenüber dem Verkäufer sind hierbei nicht gänzlich auszuschließen.

Gerade ist das fast schon vergessene Asbest wieder in den Fokus des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerückt. Faserbeimengungen in Putzen, Spachtel- und Klebermassen, im Fensterkitt, als Verstärkungsbeimengung im Gewebe und Schaumrücken von Bodenbelägen und als Stellmittelbeigabe in Farben stellen gerade die Ausbaugewerke in der Modernisierung und Sanierung vor neue Herausforderungen.

Diese Asbestfasern stellen aber auch ein erhebliches Gesundheitsrisiko für den Selberbauer dar. Schon das Bohren eines Lochs kann, sofern Asbestfasern beigemengt waren, eine erhebliche Freisetzung an lungengängigen Faserbruchstücken bewirken. Diese löst eine akute Gesundheitsgefährdung für den Selbermacher, aber auch für die Angehörigen aus.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sprich Teer, der vielen Klebestoffen und Spachtelmaßen beigemengt worden war, die bei der Fußboden- und Parkettverlegung Anwendung gefunden haben stellen einen weiteren Schwerpunkt dar. Auch hier sind beim bloßen Verdacht auf das Vorhandensein, oder bei tatsächlichem Vorhandensein entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen vorzusehen und einzuhalten.

Auch die hormonähnlichen (endokrinen) Wirkstoffe in Fugenmassen, die bei Anreicherung im Körper zu einer der Gesundheit abträglichen Veränderung der Hormonhaushalte führen können, sind wieder/immer noch in die Überlegungen zum Gesundheitsschutz vor während und nach Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen einzubeziehen.

Holzschutzmittel im Gebäudebestand: In den Zeiträumen zwischen den beiden Weltkriegen und nach dem Krieg im Zuge des Wiederaufbaus wurden hochwirksame Giftcocktails in die Dachstühle und Holzkonstruktionen der noch erhaltenen und auch der neu errichteten Gebäude eingebracht. Viele diese Wirkstoffe haben nichts von ihrer Toxizität verloren, sie wirken immer noch und somit auch immer noch gesundheitsschädigend für Mensch und Tier. Bei der Modernisierung/Sanierung von Holzkonstruktionen oder Fertighäusern aus den 60er bis weit in die 90er Jahre ist es unvermeidbar, dass diese Stoffe freigesetzt werden und die Menschen damit in Berührung kommen.

Ein weiterer nicht vermeidbarer Innenraumschadstoff sind das radioaktive Edelgas Radon und seine unedlen ebenso radioaktiven Folgeprodukte. Radon und seine Folgeprodukte gelten als Hauptursache für Lungenkrebserkrankungen bei Nichtrauchern. Radon wandert aus dem Baugrund in die Häuser ein und konzentriert dort auf. Derzeit beginnen die ersten Schritte des nationalen Radonaktionsplans zu greifen, die Maßnahmen zur Festlegung der Radonrisikogebiete = Gebiete in denen die Radonkonzentration in der Raumluft in vielen Gebäuden den Referenzwert von 300 Bq/m³ übersteigt – haben begonnen. Die positive Information hierzu: In den meisten Fällen kann die Radonbelastung im Gebäudebestand deutlich reduziert werden.