Nicht auf faule Kompromisse einlassen oder: Bauherren, die Macht ist mit Euch!

„Schlüsselfertig bauen“, das klingt nach sorglosem Bauen. Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Immer wieder machen Bauherren die Erfahrung: Bis zur Unterschrift des Bauvertrags umwirbt sie der Hausbaupartner, aber danach sieht plötzlich alles ein bisschen anders aus. Von der beruhigend klingenden Zusage „Wir gehen individuell auf Ihre Wünsche ein“ bleibt im Baualltag mitunter nicht mehr viel übrig. Der Bau, für Bauherren meist der erste und einzige im Leben, ist für die Baufirma Routine. Besorgte Bauherren werden da am Telefon schon mal knapp abgefertigt: Alles kein Problem, heißt es dann oft.

Was können Bauherren tun, wenn sie befürchten, dass dennoch etwas schief läuft auf Ihrem Bau? Zunächst einmal ist es sinnvoll, sich mit dem Bauherrenberater seines Vertrauens abzustimmen. Der Experte kann einschätzen, ob eventuelle Zweifel der Bauherren berechtigt sind. Sind sie es nicht, kann der Berater seine Bauherren meist schnell beruhigen und fachlich erklären, was da auf der Baustelle gerade passiert. Sind die Zweifel der Bauherren berechtigt, klärt der Bausachverständige den Sachverhalt direkt auf der Baustelle.

Anlass zu fachlichen Diskussionen bieten immer wieder Baudetails und die Abweichung von den üblichen Regelausführungen, zum Beispiel, wenn die notwendige Abdichtung zwischen Kellerwand und den Außenwänden im EG abweichend ausgeführt oder sogar ganz weggelassen wird. Was passiert, wenn der Bausachverständige das beanstandet, die Baufirma aber nicht darauf eingeht und einfach weiterbaut? Was können Sie als Bauherren da eigentlich tun?

Sie haben dann mehrere Möglichkeiten:

Variante 1:
Sie machen „gute Miene zum bösen Spiel“ und akzeptieren das Vorgehen der Baufirma. Dann gibt es keinen Streit, aber Sie bekommen auch nicht das Haus, was Sie eigentlich bestellt haben. Möglicherweise ist das abweichende Gebäude zum Schluss sogar mangelhaft, mit allen damit einhergehenden Problemen… Diese Variante sichert also den Frieden, macht Sie aber auch nicht wirklich glücklich. Versuchen Sie doch einmal …

Variante 2:
Gehen Sie in die Diskussion und versuchen Sie, eine Lösung in Ihrem Sinne zu erreichen. Sie haben ein mangelfreies Haus bestellt und sind bereit, den dafür vereinbarten Preis zu zahlen. Also steht Ihnen auch ein mangelfreies Haus zu! Stellt Ihr Bauherrenberater eine abweichende oder gar mangelhafte Ausführung fest, sollten Sie das frühestmöglich rügen – so der korrekte Ausdruck! – und auf einer vertragsgemäßen mangelfreien Ausführung bestehen. Rügen Sie Mängel bitte immer schriftlich, und, damit der Zugang der Rüge auch später noch nachweisbar ist, per E-Mail oder per Brief mit Zugangsbeleg.

Nun kommt es auf Ihren Hausbaupartner an. Seriöse Unternehmen nehmen gerechtfertigte Beanstandungen ernst und beseitigen die Beanstandungspunkte zeitnah. Viele nehmen berechtige Kritik durchaus auch als Chance wahr, um ihre Arbeit weiter zu verbessern und auch die in ihrem Auftrag tätigen Nachunternehmer zu größerer Sorgfalt anzuhalten. Oder sie steigen in eine konstruktive Diskussion ein, um einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu finden. Das wäre eine gute Lösung! Oft gelingt das.

Leider gibt es aber hin und wieder einmal auch andere Fälle: Was können Sie tun, wenn sich die Baufirma stur stellt, Ihre Anfragen ignoriert oder mit erheblicher Verzögerung beantwortet? Bleiben Sie ruhig, auch wenn Ihnen der Hausbaupartner vorgebliche Regelwerke vorgelegt, die sich bei näherer Betrachtung durch den Bausachverständigen als nicht haltbar herausstellen. Auch wenn Sie immer wieder hören: „Das haben wir noch nie so gemacht.“, beziehungsweise: „Das haben wir schon immer so gemacht.“ Lassen Sie sich auch vom Gebrauch von bautypischen Fachbegriffen nicht bluffen. Leiten Sie die Dokumente, die Ihnen Ihre Baufirma schickt, an Ihren Bausachverständigen weiter und warten Sie dessen Statement ab.

Papier ist geduldig, nicht alles was aufgeschrieben wurde, ist deswegen fachlich genau für den vorliegenden Fall auch richtig. Bleiben Sie deshalb möglichst ruhig! Um Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen zu können, müssen Sie eventuell auch einmal eine Konfliktsituation und die damit einhergehende Diskussion aushalten können und wollen. Sollte Ihr Hausbaupartner dann tatsächlich trotz mehrfacher Intervention keine Bereitschaft erkennen lassen, auf berechtigte Ansprüche einzugehen, kann schließlich auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein, um das zu bekommen, was vertraglich vereinbart und damit geschuldet ist. Zunächst aber lassen sich die allermeisten Konflikte auf einer bautechnischen Ebene besprechen und durch ein frühzeitiges Eingreifen auch kostengünstiger lösen, als wenn man bis nach der Baufertigstellung abwartet und dann wieder abreißen lassen muss, um Mängel zu beseitigen. Seriöse Bauunternehmer wissen das und schätzen deshalb das fachkundige Vier-Augen-Prinzip.

Denken Sie immer daran: Sie sind die Bauherren. Sie sind die Auftraggeber. Sie bestellen, Sie bezahlen! Also haben Sie ein Recht darauf, das zu bekommen, was Sie vertraglich bestellt haben. Bauherren, die Macht ist mit Euch! Sie müssen nur für Ihre Rechte eintreten. Ihr Bauherrenberater hilft Ihnen dabei.