Sechs Augen sehen mehr als vier oder: Immer erst die Satzung lesen!

Neun von zehn Bauherren verzichten heute auf den eigenen Freien Architekten. Und wer schaut dann für sie nach dem Rechten auf der Baustelle? … Eben, niemand! Auch nicht der „Bauleiter“, denn der wird im Schlüsselfertigbau von der Firma bezahlt und prüft natürlich auch in deren Sinne. Auch nicht der Planer, den der Verkaufsleiter den arglosen Bauherren als „Ihr Architekt“ vorstellt. Auch der steht – wenn nicht wirtschaftlich abhängig von Folgeaufträgen der Baufirma – meist bei der Schlüsselfertigfirma in Lohn und Brot, nicht bei den Bauherren.

Solange Bauherren keinen eigenen Freien Architekten oder Sachverständigen haben, den sie selbst ausgesucht und selbst beauftragt haben – und den sie auch selbst bezahlen, sind sie allein auf weiter Flur. Spätestens, wenn der Firmen-Bauleiter ihnen wieder mal mehr oder weniger brüsk zu verstehen gibt, sie hätten keine Ahnung, keimt in vielen die Gewissheit: Wir brauchen einen Experten, der unsere Interessen vertritt!

Trotz dieser Erkenntnis haben manche Bauherren Skrupel, sich einen eigenen Berater zu nehmen … könnte ja sein, dass die Baufirma ihnen das verübelt. Nach unseren Beobachtungen in immerhin 40 Jahren ist das Gegenteil der Fall: Seriöse Baufirmen schätzen die laufende Baukontrolle. Sie sehen sie nicht als Einmischung, sondern als sachliche Unterstützung unter dem Motto: Sechs Augen sehen mehr als vier! Und manchmal sparen sie sich so auch viel zusätzliche Erläuterungsarbeit, um Baulaien als Auftraggebern die Baugegebenheiten zu enträtseln.

Bauherren müssen also keine Hemmungen haben, einen eigenen Bausachverständigen hinzuziehen – viele Firmen leben gut damit. Das Gegenteil ist der Lackmustest: Hat, wer sich querstellt, vielleicht etwas zu verbergen?

Aufpassen müssen Bauherren allerdings bei der Auswahl ihrer Sachverständigen. Er oder sie sollte sich vor allem auskennen mit dem Ein- und Zweifamilienhaus. Es liegt auf der Hand: Spezialisten werden gebraucht! Wer zum Beispiel nur für große Profi-Bauherren oder Gerichte arbeitet, der ist für Laienvorhaben mit nur einem Unternehmer oftmals gar nicht vorbereitet.

Und ganz wichtig: Wählen die Bauherren einen Berater aus einem Verband, dann sollten sie vorab in Ruhe die Verbandssatzung lesen: Wer darf eigentlich Mitglied werden? Wer hat das Sagen im Verband? Welche Interessen vertritt der Verband? Wer finanziert ihn? Die Lektüre der Satzung ist mitunter wirklich aufschlussreich, um zu erfahren, wer tatsächlich voll und ganz auf Seiten der Bauherren steht!

Link zur Satzung des VPB